Allgemeine Geschäftsbedingungen

Adrian Almasan | Fotograf

A-1060 Wien, Wallgasse 30/1

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1 Anwendbarkeit und Geltungsbereich der allgemeinen Geschäftsbedingungen
  • Die nachfolgenden AGB kommen zum Tragen sofern dem Fotografen eine Privatperson als Auftraggeber gegenübersteht.

  • Der Fotograf erbringt seine Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Mit der Auftragserteilung anerkennt der Auftraggeber deren Anwendbarkeit. Diese gelten sofern keine Änderung durch den Fotografen bekannt gegeben wird auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Etwaige Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggeber s werden nicht Vertragsinhalt.

  • Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Eine unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die eher ihrem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.

  • Angebote des Fotografen sind freibleibend und unverbindlich.



2 Vereinbarungen zu den Pflichten der Vertragsparteien
  • Der Auftraggeber erhält vom Auftragnehmer innerhalb von 2 Wochen (wenn nicht anders vereinbart) nach dem Auftrag einen passwortgeschützten Dropboxlink, welche mittels elektronischer Bildbearbeitung durch den Fotografen aufbereitet werden. Das Passwort wird in einer separaten Mail zugesandt.

  • Bei einem Foto-Shooting ist immer mit einem "Ausschuss" zu rechnen (falsch belichtet, verwackelt oder unscharf). Der Fotograf behält sich das Recht vor, die gesamte Zahl der Fotos, die bei dem Auftrag entstanden sind, zu bewerten und einer Vorauswahl zu unterziehen.

  • Der Fotograf haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Verlust von oder Schäden an den Aufnahmen und nur beschränkt auf Materialkosten und die kostenfreie Wiederholung des Auftrags. Regressforderungen im Sinne des PHG gegen den Fotografen sind ausgeschlossen. Eine Haftung des Fotografen für höhere Gewalt, entgangenen Gewinn, immaterielle Schäden sowie Schäden, die sich aufgrund von unrichtigen oder ungenauen Angaben des Auftraggebers ergeben, ist ausgeschlossen. Sendungen reisen auf Kosten des Auftraggebers. Die Gewährleistungsfrist beträgt einhundert Tage. Schadenersatzansprüche verjähren hundert Tage nach Kenntnis von Schaden und Schädiger, jedenfalls aber nach 10 Jahren. Die Beweislast trägt der Auftraggeber.



3 Vereinbarungen zu den Bilderrechten
  • Eine kommerzielle Nutzung der Fotos oder Abtretung der Bilderrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Genehmigung. Auch jede Veränderung des Fotos bedarf der schriftlichen Genehmigung.

  • Die gegenständlichen Aufnahmen stammten vom Unternehmen Adrian Almasan, welcher als Urheber gilt. Sie ist/ sind urheberrechtlich geschützt und darf/ dürfen nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Urhebers verwendet werden.  Die gegenständlichen Aufnahmen beschränken sich auf die jeweils vereinbarte Nutzung und wird im Vertrag festgelegt.
    Alle sonstigen Rechte an der/den Aufnahme(n) (insb. Urheber- und Leistungsschutzrechte) bleiben beim Urheber. Bei jeder Veröffentlichung ist folgende/r Herstellerbezeichnung/Copyrightvermerk [waagrecht unmittelbar unter dem(n) Bild(ern)] anzubringen: "© Urheber Adrian Almasan. Die Nutzungsbewilligung gilt erst mit vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars und ordnungsgemäßer Herstellerbezeichnung/Copyrightvermerk als erteilt. Werden Nutzungsrechte zeitlich begrenzt erteilt, so wird der Fotograf spätestens 14 Tage vor Ablauf der Nutzungsfrist, das Unternehmen auf den Ablauf der Nutzungsrechte hinweisen. Weist der Fotograf das Unternehmen nicht auf den Ablauf der Nutzungsfrist hin, so darf das Unternehmen die Fotos bis 14 Tag nach Hinweis durch den Fotografen kostenlos nutzen. Nach Hinweis durch den Fotografen, kann das Unternehmen entweder die Nutzungsberechtigung für eine weitere, identische lange Nutzungsperiode gegen Entrichtung einer festgesetzten Gebühr an den Fotografen verlängern oder von weiteren Nutzung Abstand nehmen. Äußerst sich das Unternehmen binnen 14 Tagen nicht, so gilt eine identische lange Nutzungsperiode als verlängert/ist eine weitere Nutzung untersagt. Im Übrigen gelten die vom Fachverband Werbung und Marktkommunikation empfohlenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen als vereinbart.

  • Der Fotograf ist zu einer uneingeschränkten, zeitlich und örtlich unbegrenzten Nutzung, Speicherung und Verwertung der Bilder berechtigt, sowie für kommerzielle Zwecke in veränderter und unveränderter Form als Print oder in digitaler Form in jeglichen Medien (Internet, Zeitung, Magazine, Ausstellungen) zu veröffentlichen, zu vertreiben oder auszustellen.



4 Zusätzliche Genehmigung dargestellter Personen / Model

Der Fotograf vereinbart mit dem Auftraggeber, dass eventuelle Genehmigungen seitens der Gäste eingeholt werden, insb. falls diese für Werbezwecke dargestellten Personen abgebildet werden) Der Auftraggeber hält den Auftragnehmer diesbezüglich schad- und klaglos, insb. hinsichtlich Ansprüchen aus dem Recht auf das eigne Bild sowie hinsichtlich von Verwendungsansprüchen gem. § 1041 ABGB .



5 Vorzeitige Auflösung

Der Fotograf ist berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aus wichtigen Gründen aufzulösen. Von einem wichtigen Grund ist insbesondere dann auszugehen, wenn über das Vermögen des Auftraggeber s ein Konkurs oder Ausgleichsverfahren eröffnet oder ein Antrag auf Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird oder wenn der Kunde seine Zahlungen einstellt, bzw. berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Auftraggeber s bestehen und dieser nach Aufforderung des Fotografen weder Vorauszahlungen noch eine taugliche Sicherheit leistet, bzw. wenn die Ausführung der Leistung aus Gründen, welche vom Auftraggeber zu vertreten sind, unmöglich oder trotz Setzung einer 14tägigen Nachfrist weiters verzögert wird, bzw. der Auftraggeber trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen fortgesetzt gegen wesentliche Verpflichtungen aus dem Vertrag, wie etwa der Zahlung eines fällig gestellten Teilbetrages oder Mitwirkungspflichten, verstößt.



6 Leistung und Gewährleistung
  • Der Fotograf wird den erteilten Auftrag sorgfältig ausführen. Er kann den Auftrag auch - zur Gänze oder zum Teil - durch Dritte ausführen lassen, jedoch nach Rücksprache mit dem Auftraggeber. Sofern der Auftraggeber  keine schriftlichen Anordnungen trifft, ist der Fotograf hinsichtlich der Art der Durchführung des Auftrages frei. Dies gilt insbesondere für die Bildgestaltung, die Auswahl der Fotomodelle, des Aufnahmeortes und der angewendeten fotografischen Mittel. Abweichungen von früheren Lieferungen stellen als solche keinen Mangel dar.

  • Für Mängel, die auf unrichtige oder ungenaue Anweisungen des Auftraggeber s zurückzuführen sind, wird nicht gehaftet (§ 1168a ABGB). Jedenfalls haftet der Fotograf nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

  •  Der Auftraggeber  trägt das Risiko für alle Umstände, die nicht in der Person des Fotografen liegen, wie Wetterlage bei Außenaufnahmen, rechtzeitige Bereitstellung von Produkten und Requisiten, Ausfall von Modellen, Reisebehinderungen etc..

  • Der Fotograf behält sich - abgesehen von jenen Fällen, in denen dem Auftraggeber von Gesetzes wegen das Recht auf Wandlung zusteht - vor, den Gewährleistungsanspruch nach seiner Wahl durch Verbesserung, Austausch oder Preisminderung zu erfüllen. Der Auftraggeber  hat diesbezüglich stets zu beweisen, dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt bereits vorhanden war. Die Ware ist nach der Ablieferung unverzüglich zu untersuchen. Dabei festgestellte Mängel sind ebenso unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 8 Tagen nach Ablieferung, unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels dem Fotografen schriftlich bekanntzugeben. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu rügen. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Ware als genehmigt. Die Geltendmachung von Gewährleistung oder Schadenersatzansprüchen einschließlich von Mangelfolgeschäden sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung auf Grund von Mängeln, sind in diesen Fällen ausgeschlossen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 3 Monate.

  • Für unerhebliche Mängel wird nicht gehaftet. Farbdifferenzen bei Nachbestellung gelten nicht als erheblicher Mangel. Punkt 6.1 gilt entsprechend.

  • Für feste Auftragstermine wird nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung gehaftet. Im Fall allfälliger Lieferverzögerungen gilt 6.1 entsprechend.

  • Allfällige Nutzungsbewilligungen des Fotografen umfassen nicht die öffentliche Aufführung von Tonwerken in jedweden Medien.



7 Werklohn / Honorar:
  • Mangels ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung steht dem Fotografen ein Werklohn (Honorar) nach seinen jeweils gültigen Preislisten oder, sonst ein angemessenes Honorar, zu.

  • Das Honorar steht auch für Layout- oder Präsentationsaufnahmen sowie dann zu, wenn eine Verwertung unterbleibt oder von der Entscheidung Dritter abhängt. Auf das Aufnahmehonorar werden in diesem Fall keine Preisreduktionen gewährt.

  • Alle Material- und sonstigen Kosten (Requisiten, Produkte, Modelle, Reisekosten, Aufenthaltsspesen, Visagisten etc.), auch wenn deren Beschaffung durch den Fotografen erfolgt, sind gesondert zu bezahlen.

  • Im Zuge der Durchführung der Arbeiten vom Auftraggeber gewünschte Änderungen gehen zu seinen Lasten.

  • Konzeptionelle Leistungen (Beratung, Layout, sonstige grafische Leistungen etc.) sind im Aufnahmehonorar nicht enthalten. Dasselbe gilt für einen überdurchschnittlichen organisatorischen Aufwand oder einen solchen Besprechungsaufwand.

  • Nimmt der Auftraggeber  von der Durchführung des erteilten Auftrages aus in seiner Sphäre liegenden Gründen Abstand, steht dem Fotografen mangels anderer Vereinbarung das vereinbarte Entgelt zu. Im Fall unbedingt erforderlicher Terminveränderungen (ausgenommen, Wetter, etc.) ist ein dem vergeblich erbrachten bzw. reservierten Zeitaufwand entsprechendes Honorar und alle Nebenkosten zu bezahlen.

  • Das Netto-Honorar versteht sich zuzüglich Umsatzsteuer in ihrer jeweiligen gesetzlichen Höhe.

  • Der Auftraggeber verzichtet auf die Möglichkeit der Aufrechnung.



8 Lizenzhonorar

Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, steht dem Fotografen im Fall der Erteilung einer Nutzungsbewilligung ein Werknutzungsentgelt in vereinbarter oder angemessener Höhe gesondert zu.



9 Zahlung
  • Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten umfassen, ist der Fotograf berechtigt, nach Lieferung jeder Einzelleistung Rechnung zu legen.

  • Bei Zahlungsverzug des Auftraggeber s ist der Fotograf - unbeschadet übersteigender Schadenersatzansprüche – berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 5 Prozent über dem Basiszinssatz jährlich zu verrechnen.

  • Soweit gelieferte Bilder ins Eigentum des Auftraggeber s übergehen, geschieht dies erst mit vollständiger Bezahlung des Aufnahmehonorars samt Neben- kosten. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts liegt kein Rücktritt vom Vertrag, außer dieser wird ausdrücklich erklärt, vor.



10 Datenschutz

Der Auftraggeber erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass der Fotograf die von ihm bekanntgegebenen Daten (Name, Adresse, E-Mail, Kredit- Kartendaten, Daten für Kontoüberweisungen, Telefonnummer) für Zwecke der Vertragserfüllung und Betreuung sowie für eigene Werbezwecke automationsunterstützt ermittelt, speichert und verarbeitet. Weiters ist der Auftraggeber einverstanden, dass ihm elektronische Post zu Werbezwecken bis auf Widerruf zugesendet wird.

Der Auftraggeber nimmt folgende Datenschutzmitteilung, sofern diesem nicht eine weiterführende Mitteilung zugegangen ist, zur Kenntnis und bestätigt, dass der Fotograf damit die ihn treffenden Informationspflichten erfüllt hat:


Der Fotograf als Verantwortlicher verarbeitet de personenbezogenen Daten des Auftraggebers wie folgt:


1. Zweck der Datenverarbeitung:
Der Fotograf verarbeitet die unter Punkt 2. genannten personenbezogenen Daten zur Ausführung des geschlossenen Vertrages und / oder der vom Auftraggeber angeforderten Bestellungen bzw. zur Verwendung der Bildnisse zu Werbezwecken des Fotografen, darüber hinaus die weiters bekanntgegebenen personen- bezogenen Daten für die eigene Werbezwecke des Fotografen.

2. Verarbeitete Datenkategorien und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung:
Der Fotograf verarbeitet die personenbezogenen Daten, nämlich Name, Anschrift, Telefon- und Telefaxnummer, E-Mail-Adressen, Bankverbindung und Bilddaten, um die unter Punkt 1. genannten Zwecke zu erreichen.

3. Übermittlung der personenbezogenen Daten des Auftraggebers:
Zu den oben genannten Zwecken werden die personenbezogenen Daten des Auftraggebers, wenn dies Inhalt des Vertrages ist, auf Anfrage des Vertrags- partners namentlich zu nennende Empfänger übermittelt, nämlich insbesondere an dem geschlossenen Vertrag nahestehende Dritte, sofern dies Vertragsinhalt ist, Medien, sollte diesbezüglich eine Vereinbarung mit dem Auftraggeber be- stehen und gegebenenfalls in die Vertragsabwicklung involvierte Dritte.

4. Speicherdauer:
Die personenbezogenen Daten des Auftraggebers werden vom Fotografen nur solange aufbewahrt, wie dies von vernünftiger Weise als notwendig erachtet wird, um die unter Punkt 1. genannten Zwecke zu erreichen und wie dies nach anwendbarem Recht zulässig ist. Die personenbezogenen Daten des Vertragspartners werden solange gesetzlich Aufbewahrungspflichten bestehen oder Verjährungsfristen potentieller Rechtsansprüche noch nicht abgelaufen sind, gespeichert.



Die Rechte des Auftraggeber s im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten

Nach geltendem Recht ist der Auftraggeber unter anderem berechtigt

  1. zu überprüfen, ob und welche personenbezogenen Daten der Fotograf gespeichert hat um Kopien dieser Daten – ausgenommen die Lichtbilder selbst zu erhalten

  2. die Berichtigung, Ergänzung oder das Löschen seiner personenbezogenen. Daten, die falsch sind oder nicht rechtskonform verarbeitet werden, zu verlangen.

  3. vom Fotografen zu verlangen, die Verarbeitung der personenbezogenen Daten – sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen – einzuschränken.

  4. unter bestimmten Umständen der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zu widersprechen oder die für das Verarbeiten zuvor gegebene Einwilligung zu widerrufen

  5. Datenübertragbarkeit zu verlangen

  6. die Identität von Dritten, an welche die personenbezogenen Daten übermittelt werden, zu kennen und

  7. bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen bei der zuständigen Behörde Beschwerde zu erheben



Kontaktdaten des Verantwortlichen

Sollte der Auftraggeber zur Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten Fragen und Anliegen haben, kann sich dieser an den ihm namentlich und schriftlich bekannten Fotografen wenden.

So erreichen Sie den Fotografen:

Adrian Almasan
Wallgasse 30/1, 1060 Wien
+43 660 18 10 004
office@adrianalmasan.com
Näheres in der Datenschutzerklärung



11 Verwendung von Bildnissen zu Werbezwecken des Fotografen

Der Fotograf ist – sofern keine ausdrückliche gegenteilige schriftliche Vereinbarung besteht – berechtigt von ihm hergestellte Lichtbilder zur Bewerbung seiner Tätigkeit zu verwenden. Der Auftraggeber erteilt zur Veröffentlichung zu Werbezwecken des Fotografen seine ausdrückliche und unwiderrufliche Zustimmung und verzichtet auf die Geltendmachung jedweder Ansprüche, insbesondere aus dem Recht auf das eigene Bild gem. § 78 UrhG sowie auf Verwendungsansprüche gem. § 1041 ABGB.

Der Auftraggeber erteilt auch unter Berücksichtigung der geltenden Datenschutzbestimmungen seine Einwilligung, dass seine personenbezogenen Daten und insbesondere die hergestellten Lichtbilder im Sinne einer Veröffentlichung zu Werbezwecken des Fotografen verarbeitet werden.



12 Schlussbestimmungen
  • Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Unternehmenssitz des Fotografen. Im Fall der Sitzverlegung können Klagen am alten und am neuen Unternehmenssitz anhängig gemacht werden.

  • Allfällige Regressforderung, die Auftraggeber oder Dritte aus dem Titel der Produkthaftung im Sinne des PHG gegen den Fotografen richten, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in der Sphäre des Fotografen verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet wurde. Im Übrigen ist österreichisches materielles Recht anzuwenden. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist deutsch.

  • Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für von Fotografen auftragsgemäß hergestellte Filmwerke oder Laufbilder sinngemäß, und zwar unabhängig von dem angewendeten Verfahren und der angewendeten Technik (Film, Video, etc.).

  • Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen, Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform. (Elektronischer Übermittlung erfordert eine eingescannte Unterschrift).

  • Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Unternehmenssitz des Fotografen.

  • Die Vereinbarungen gelten für alle Folgeaufträge, wenn nicht anders vereinbart.